Kleines Kriegslexikon. Ein Auskunftsbüchlein des Wissenswertesten über Armeen und Flotten der kriegführenden Staaten Julius C. G. Wegner, Verlag, Stuttgart Dieses Süchteln gibt Auskunft: über alle militärischen unö politischen §ragen, Sie in Ser Gegenwart sür jedermann wichtig und nötig zu wissen smö, z. S.: was ist ein Armee korps - SlockaSe - Viviston - Vock - Etappe - Flaggschiff - Requisition - Vum-Vum-Geschoß usw.Z - Wieviel Militär unS Schiffe hat Nußlanö, ^apan usw.Z - was sür ein Gewehr hat öelgienZ - Invaliden-, Unsall-, ftngestellten-verstcherung im Kriege usw. usw. usw. preis 40 Pf.ÖWioim Vöctfia y Admiralsschiff siehe Flaggschiff. Admiralstab der Marine entspricht dem Generalstab der Landarmee. Aegypten. Türkischer Tribntärstaat unter englischer Ver waltung. (Die engl. Okkupation ist völkerrechtlich nicht anerkannt!) II Mill. Einwohner. Armee: 20000 Mann. Kriegsflotte: 10 größere und 24 kleine Schiffe. ALronaut, Luftschiffer. Avroplan, Flugmaschine. Aktionsradius eines Kriegsschiffes heißt die Strecke, die das Schiff mit dem normalen Vorrat a» Kohlen (oder andere» Betriebsstoffen) zurücklegen kann. Der A. wird in See meilen ausgedrückt. Alarm. Schleuniger Zusammenruf der Truppen, entweder durch Kornsignale oder durch das Schlagen des betreffenden Signals aus der Trommel (Generalmarsch) oder durch An- sagen in den Quartieren (stiller A.). Der A. wird durch den obersten Befehlshaber des Platzes gegeben, es kann aber in Fällen der Gefahr auch jeder Wachtposten sofort alarmieren. — Der A.-Befehl kam? aus größere Entfern ungen außer durch obige Signale auch noch durch Tele gramme, Lichtsignale, Rauchsignale (beiTage) gegeben werden. Alarmquartier. In der Nähe des Feindes werden u. St. Truppen in erhöhter Bereitschaft in A. gehalten, das sind größere Gebäude usw., in denen eine größere Abteilung untergebracht werden kann, die im Falle der Gefahr sofort ■ gefechtsbereit gegen den Feind gestellt werden kann. Alpentruppen. Für den Dienst im Hochgebirge besonders ausgebildete und ausgerüstete Truppen (Infanterie, Jäger, Artillerie- und Maschinengewehrabteilungen). Solche A. gibt es in Österreich, Frankreich, Italien und der Schweiz.— 2 — Ambulanz. Die im Felde selbst tätigen, beweglichen Sanitäts- einrichtungen (Krankenträgerkolonnen, Feldverbandsplätze, Feldlazarette usw.) für den Transport, die erste Äilse und die erste Unterbringung der Verwundeten. Angestclltenversicherung im Kriegsfalle. Für denjenigen, der im Kriege auf Grund der Wehrpflicht oder freiwillig Militärdienste leistet, gilt die Kriegszeit als Beitragszeit sowohl für die Sicherung des Rechts zur freiwilligen Weiter- Versicherung. Der Angestellte selbst kann bei einer durch den Krieg verursachten Berufsunsähigkeit zwar unter Um ständen ein Äeilversahren beantragen, dagegen Ruhegeld- ansprüche aus seiner Versicherung noch nicht geltend machen, da das Angestellteuversicherungsgesetz zu kurze Zeit in Kraft ist, um die Wartezeit für ein Ruhegeld zu erfüllen. Doch steht beim Tode des Versicherte» der hinterlassenen Witwe, oder, falls solche nicht vorhanden ist, den hinterlassenen Kindern unter 18 Iahren ein Anspruch auf Erstattung der Äälfte der für den Verstorbenen eingezahlten Beiträge zu. Bei der freiwilligen Versicherung werden drei Viertel der von dem freiwillig Versicherten eingezahlten Beiträge zurück erstattet. Der Anspruch verfällt, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach dem Tode des Versicherten geltend gemacht wird. Armee. Das gesamte Feldheer gliedert sich in mehrere Armeen, die entweder jede für sich oder mehrere gemeinsam operieren. Die A. setzt sich zusammen aus dem Ober kommando, mehreren (4—6) Armeekorps , den Reserve- truppen, 1—2 Kavalleriedivisionen, nötigenfalls Festungs artillerie-Formationen usw. und schließlich den nötigen Verkehrstruppen und Etappen-Formationen. Armeebefehl nennt man die Erlasse des Kaisers an die Armee (für die Marine: Marinebefehl), die er in seiner Eigenschaft als oberster Kriegsherr erläßt. Sie bedürsen keiner Gegen zeichnung eines Ministers. Armeekorps. Größte Einheit im Keeresverband, unter dem Befehl eines kommandierenden Generals, besteht aus 2—3 Divisionen, 1 Fußartillerieregiment, 1 Iägerbataillon, 1 Pionierbataillon, 1 Trainbataillon. (Im Ganzen etwa 40000 Mann und 14000 Pferde.) Die deutsche Armee besteht im Frieden aus 25 Armeekorps (Bayern 3, Württem berg 1, Baden 1, Sachsen 2, Preußen und Bundesstaaten 18).— 3 — Das russische A. besteht aus 2 Inf.-Div. zu 2 Ins.- Brig., 2 Artilleriedivisionen zu je 2 Abteilungen (3 Batterien ä 8 Geschütze). Verteilungsplan im Frieden (in Klammern die Namen der kommandierenden Generäle). Gardekorps: Groß-Berlin (V .Plettenberg), l. Teil von Ostpreußen (v. Kluck). II. Pom- mern (v. Linsingen). III. Berlin und Prov. Brandenburg (v. Lochow). IV. Magdeburg u. £lmg., Anhalt, Sachsen- Altenburg (v. Armin). V. Posen u. Liegnitz (v. Strantz). VI. Breslau u. Oppeln (v. Pritzelwitz). VII. Westfalen, Düsseldorf, Fürstentümer Lippe (v. Einem). VIII. Größter Teil der Rheinprovinz (Tulff v. Tschepe). IX. Schleswig- Kolstein, Mecklenburg, Äansestädte (v. Quast). X. Kannover, Oldenburg, Braunschweig (v. Emmich). XI. Kessen-Nassau, Thüringen (v. Scheffer). XII. Kgr. Sachssn 1: Dresden, Bautzen ?e. (d'Elsa). XIII. Württemberg (v. Fabeck). XIV. Baden, Äohenzollern, südl. Oberelsaß (v. Äoiningen). XV. Elsaß (v. Deimling). XVI. Lothringen (v. Mudra). XVII. Danzig, Marienwerder usw. (v. Mackensen). XVIII. Wiesbaden, Wetzlar, Arnsberg, Äanau :c., Großh. Äessen (v. Scheuch. XIX. Kgr. Sachsen 2: Leipzig, Chemnitz, Zwickau (v. Kirchbach). XX. Teile von Ost- u. Westpreußen: Allenstein, Elbing, Marienburg, Braunsberg, Pr. Kolland usw. (v. Scholtz). XXI. Südl. Rheinprovinz, westl. Lothringen, nördl. Elsaß (v. Below). I. Bayer.: Oberbayern außer Ingolstadt, Teile von Niederbayern, Landshut, Passau, Schwaben u. Neuburg außer Nördlingen (v. Rylander). II. Bayer.: Pfalz, Anterfranken, Aschaffenburg, Bamberg (v. Martini). III. Bayer.: Oberpfalz u. Regensburg und die übrigen Teile der übrigen Reg.-Bezirke (v. Korn). Armstrong-Werke. Geschützfabriken in England (Elswick bei Neweastle on Tyne und an andern Orten. 25000 Arbeiter), und in Italien (Pozzuoli, Genua usw.). Arrest. Militärische Freiheitsstrafe: Stubenarrest (in der Marine: Kammerarrest), gelinder, mittlerer, strenger A. Stubenarrest wird nur gegen Offiziere angewandt und in der Wohnung verbüßt, gelinder A. ist einfache Frei heitsentziehung im Arrestlokal, beim mittleren Arrest er hält der Verurteilte nur Wasser und Brot und ein hartes Lager, der strenge A. wird außerdem in einer dunklen— 4 — Zelle abgesessen. Im Kriege können die A.-Strafen in anderer Weise vollstreckt werden, z. B. durch Anbinden oder dergl. Artillerie zerfällt in Fußartillerie und Feldartillerie (siehe diese). Aufmarsch. Der A. der Armee erfolgt nach besonderen, ge- Heimen Bestimmungen. Aufruf des Landsturms. Der A. erfolgt durch den Kaiser (in Fällen unmittelbarer Gefahr auch durch die Plan- kommandanten). Nach Erlaß des A. findet ein Aebertritt vom I. zum 2. Aufgebot nicht statt. Der A. erfolgt mög lichst nach Iahresklassen, die jüngsten zuerst. Nach dem A. haben sich die betr. Mannschafte» bei den für jedeu Bezirk zu veröffentlichenden Kommandostellen zur Stammrolle zu melden und dann das Weitere abzuwarten. Sie werden dann nach Bedarf eingezogen. Die Auflösung des Land sturms erfolgt wieder durch kaiserliche Verordnung. Ausrüstung, feldmarschmäßige. Der feldmarschmäßig aus gerüstete Soldat trägt folgendes mit sich: I. den Tornister. In diesem ein Semd, eine Unterhose, vier Paar Socken, ein paar Schnürschuhe, eine Kleider- und Putzbürste, eine Fettbüchse, Kordel und Werg, wollene Lappen und Rund- holz zum Gewehr-Reinigen, ferner die „eiserne Ration" bestehend aus: einer Büchse Fleischkonserve, drei Büchsen Kaffee, einem Salzbeutel, einem Paket Gemüsekonserve und einem Päckchen Zwieback, außerdem einen Zeltbeutel mit Zubehör (drei Zeltstöcke, drei Schnüre, drei Pflöcke mit Eisenspitze) und schließlich 30 Patrone». 2. Auf dem Tor nister: einen Mantel (zusammengerollt), ein Zelttnch (kann auch als wasserdichter Umhang getragen werde»), und ein Kochgeschirr. 3. Am Koppel trägt der Soldat: eine Seiten gewehrtasche, zwei Patronentaschen mit zusammen 90 Pa tronen, einen Spaten oder ein Beil oder Steigeisen oder eine Drahtschere, einen Brotbeutel, cine Feldflasche und im Brotbeutel 30 Patronen. In jeder Korporalschaft trägt zudem je ein Mann einen Wassersack. In der Iimenseite des Waffenrockes, vorn leicht zu erreichen, trägt jeder Mann in einer kleinen Tasche ein Päckchen Verbandstoff mit Binde, dabei eine genaue Gebrauchsanweisung. End lich hat jeder Soldat ein Gebetbüchlein seiner Konfession bei sich. Die'gefamte Ausrüstung einschließlich des Gewehrs— 5 — wiegt etwa 70 Pfund. Die Kleider sind aus bestem Stoff, die Äosenknöpse je doppelt angenäht, für den Fall, daß einer abreißt. An der Äose ist eine Schlinge für die Ahr- kette und ein kleines Uhrtäschchen. (Nach „Frkf. Ztg.") Auszug. In der Schweiz die jüngste Äeeresklasse (vom 20. bis 32. Lebensjahre). Automobilkorps, freiwilliges. Wird gebildet von Mit gliedern des Automobilklubs, die sich mit ihren Kraftwagen zum Dienst im Äeere, sobald sie dazu ausgefordcrt werden, verpflichtet haben. Das A. ist uniformiert und den Kom- mandostellen zum unbedingten Gehorsam verpflichtet. Bagage. Das gesainte Kriegsgepäck. Bajonett. Die an der Mündung des Gewehrlauses an gebrachte Stoßwaffe. Sie wird meist durch das Seiteu- gewehr gebildet. Bake. Ein festliegendes Seezeichen. Ballast. Die znr Verstellung des nötigen Gleichgewichts nötigen schweren, aus wertlosen Materialien bestehenden Körper, die ein leer fahrendes Schiff mitnimmt, bei Luft schiffen dient der B. ebenso zur Gleichgewichtsherstellung, er besteht hier meist aus Sand oder Wasser und wird bei Gasverlust nach und nach ausgeworfen, um das Fahrzeug leichter zu machen und damit den Auftrieb zu erhöhen. Ballistik. Wissenschaft vom Flug der Geschosse im Luftraum. Baltische Flotte. Der in der Ostsee befindliche Teil der russischen Flotte. Bataillon bei den Fußtruppen --- 4 Kompagnien. Stärke etwa 1000 Mann. Bei den Jägern, Pionieren, Train u. Ver- kehrstruppeu ist das Bataillon ein selbständiger Verband, bei der Infanterie u. Fußartillerie und übrigen Truppen bilden 3—4 B. ein Regiment. Bataillonskommandeur: ein Major. Das deutsche Äeer umfaßt 651 B. Infanterie und Jäger, 48 B. Fußartillerie (190 Batterie»), 33 B. Pioniere, 25 B. Train u. 18 B. Verkehrstruppen. Batterie. Verband von (5 Geschützen. Kommandeur: Bat teriechef (.Hauptmann). In Frankreich und der Schweiz bilden nur 4 Geschütze eine Batterie, in Rußland 8.Bayern hat eigenes Äeer, das im Frieden unter dem Ober befehl des Königs von B., im Kriege unter dein des Kaisers steht (vom Beginn der Mobilmachung an). Das Äeer muß lt. Vertrag in Organisation, Formation, Ausbildung usw. in Üebereinstiimnung mit dem Neichsheere gehalten werden. Der Mobilmachungsbefehl erfolgt durch den König, dann geht der Oberbefehl auf den Kaiser über. Belgien. Einwohnerzahl 7'/a Millionen. Allg. Wehrpflicht. Aktiv: Infanterie 28 Monate, andere Truppen 3—4 Jahre; dann bis zum 8. Jahre Beurlaubtenstand, dann 2 Jahre Reserve I und 3 Jahre Reserve II (nur für Unverheiratete). Friedensstärke 48000 Mann, Kriegsstärke (mit Reserve I und II) ISO000 Mann. Außerdem zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Innern eine Bllrgergarde. Kriegsflotte: Nichts nennenswertes vorhanden. Blockade. Sperrung eines Kllstenteils (Saasens) gegen jeg lichen Seeverkehr. Jedes (auch ueutrale) Schiff, das die B. durchbrechen will, kann als „Prise" (s. diese) weggenom men werden. Die B. muß „effektiv" sein, d. h. durch ge nügend große Streitkräfte wirklich ausgeübt werden, eine bloße B.-Erklärung genügt nicht. Die B. muß den neutralen Staaten vorher angezeigt werden. Brandröhren. Mit Brandsatz gefüllte Röhren mit Zünder. Entwickln einen erstickenden Qualm und sollen den Feind aus den zur Verteidigung von Festungen wichtigen Hohl räumen vertreiben. Brigade = 2—3 Regimenter Infanterie oder 2 Regimenter Kavallerie. Kommandeur: ein Generalmajor oder bei der Kavallerie zuweilen auch ein Oberst. Bulgarien, Königreich. 5 Mill. Einwohner. Allg. Wehr pflicht. Kriegsstärke 200000 Mann und 1080 Kanonen. Kriegsflotte 8 Schiffe, 1000 Mann. Bundesfeldherr ist der Kaiser. Er hat im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen. Zur Kriegs erklärung ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich, ausgenommen, wenn das Reichsgebiet angegriffen wird. Die gesamte Armee, mit Ausnahme der bayerischen, unter- steht im Krieg und Frieden dem Oberbefehl des K., die bayerische nur im Kriege.— 7 — Bundesstaaten. Die Armeen aller Bundesstaaten mit Aus- »ahme von Bayern, Württemberg und Sachsen (s. diese) sind mit dem preußischen Äeere verschinolzen. Creuzot. Stadt in Frankreich (Dept. Saone et Loire), wo die 1837 von Schneider gegründeten größten Metallwerke sich befinden, die die Panzerplatten und Geschütze -c. der französischen Armee liefern (15 VW Arbeiter). Dänemark. Einwohnerzahl 3 Millionen. Allg. Wehrpflicht. Aktiv: je nach Waffengattung verschieden 4—19 Monate. Im Kriegsfalle bilden die ersten 8 Jahrgänge der aus gebildeten Truppen die Feldarmee, die folgenden 8 die Reserve. Kriegsstärke 83 000 Mann, 80 Kanonen. Kriegs flotte: 39 Schiffe, 190 Kanonen, 1300 Mann, davon 5 Küsten panzerschiffe, 4 kl. Kreuzer, >5 Torpedoboote und 3 Anter- seeboote usw. Deckoffiziere. Unteroffiziere der Marine mit Portepee, im Rang höher als Feldwebel. Deutsches Reich. Einwohnerzahl 67 Mill. Allg. Wehr- Pflicht. (Näheres s. unter „Wehrpflicht".) Kriegsstärke ca. 4'/- Mill. (?) Kriegsflotte 112 Schiffe mit 2200 Kanonen und 77000 Mann. Division. Infanterie: 2 Brigaden Infanterie, 1 Regiment Kavallerie, 1 Feldartillerie - Brigade, 1 Bataillon Fuß- artillerie und einige Kompagnien Jäger, Pioniere, Train :c. (17000 Mann und 4000 Pferde). Kommandeur: Ein General- leutnant. Kavallerie: 6 Regimenter (= 3 Brigaden), 3 Batterien reitende Artillerie ;i 4 Geschütze, 1 Maschinen gewehr-Abteilung zu 6 Gewehren und eine Pionier-Abteilung nebst den nötigen Verkehrs- und Sanitätstruppen. Divifions-Kavallcrie nennt man die den Infanterie-Divisionen zugeteilten Kavallerietruppen. Dock. Vorrichtung zur Trockenlegung von Schiffen behufs Vornahme größerer Reparaturen. Es gibt Trockendocks (feste Bassins mit gemauertem Boden und Wänden) und Schwimmdocks (große, aus Stahl gebaute, schwimmende Kästen mit doppeltem Bode» und Wänden). Dum-Dum-Gefchoffe. Mantelgeschosse mit a» der Spitze freiliegendem Bleikern, die beim Aufschlagen auf de» mensch liche» Körper sich breitschlagen, dadurch den Mantel zer-- 8 — splittern und große, sehr schmerzhafte und schwer heilende Verwundungen verursachen. Völkerrechtlich nicht zulässig. Sie sind benannt nach einer Munitionsfabrik in Kalkutta. Eisenbahnen. Die Eisenbahnverwaltungen sind verpflichtet, die zur Beförderung von Mannschaften u. Pferden er- forderlichen Ausrüstungsgegenstände ihrer Eisenbahnwagen vorrätig zu halten und die Beförderung der bewaffneten Macht und ihres Kriegsbedarfs zu bewirken, sowie ihr Per- sonal und gesamtes Material herzugeben. (Siehe auch „Militärzüge".) Eisenb ah N -Trupp en. Es gibt 8 Bataillone mit Zl Kom pagnien im Reichsheer und I Bataillon in Bayern. Eiserne Portionen. Jeder Soldat führt im Tornister eine gewisse Menge Konserven u. Feldzwieback oder frische Nah- rungsmittel mit sich, die nur im äußersten Notfalle und auf Befehl angegriffen und sobald als möglich wieder ergänzt werden müssen. Ebenso wird für jedes Pferd eine eiserne Ration Äaser auf dem Sattel mitgeführt. Siehe „Aus- rüstung". England. Einwohnerzahl: 46 Mill. Söldnerheer. Aktive Armee und Miliz, letztere kann im allgemeinen nur zur Verteidigung verwendet werden. Außerdem freiwillige be rittene Miliz (Peomanry) und Freiwilligen-Korps (Volun- teers), die nur im Lande verwendet werden dürfen. Kriegs- stärke etwa 750000 Mann (aktiv 250 000, Reserve 90000, Miliz 140000, Veoinanry J2000, Volun teers 260000). Kriegsflotte: 115 Panzerschiffe und über 500 andere Schiffe mit 2900 Geschützen und über 200000 Mann. Ersatzreserve. Zur E. gehören diejenige» Personen, die, ob wohl diensttauglich, aus irgendwelchen Gründen nicht zum aktiven Dienst ausgehoben wurden. Sie sind im Frieden nur zur Teilnahme an den Kontrollversammlungen, nicht zu Aebungen verpflichtet, werden aber im Mobilmachungs- falle ausgebildet und der Armee nach Bedarf nachgesandt. Die E.-Pflicht dauert vom 20. bis zum 32. Jahre, dann treten die Mannschaften in den Landsturm über. Eskadron siehe Schwadron. Etappen. Das Etappenwesen hat die rückwärtigen Ver bindungen der Feldarmeen aufrecht zu erhalten, alle Be-— 9 — dürfnisse derselben heranzuführen, die Gefangenen, Ver- wundeten und Kranken zurückzuleiten, für die Unterbringung derselben zu sorgen, die Erhaltung und Sicherung der Ver kehrslinie» zu überwachen und neue »ach Bedarf anzulegen und schließlich das i» Besitz genommene feindliche Gebiet in Verwaltung zu nehmen. An der Spitze steht der Generalinspektor des Etappen- und Eisenbahnwesens. Ihm untersteht das gesamte Ver kehrs- und Sanitätswesen im Felde. Der E.-Dienst wird durch gemischte Landwehrbrigaden (ti 9 Bataillone Infanterie, 1 2 Schwadronen Kavallerie, I 2 Batterien Artillerie) versehen. Feldartillerie. Ein Regiment --- 2 fahrende (zuweilen noch l reitende) Abteilungen zu je 3 Batterien, jede Batterie zu 6 Kanonen oder leichte Feldhaubitzen. Das deutsche Äeer besitzt im ganzen 633 Feldbatterien. Die Mannschaft be- steht aus Fahrern (Bewaffnung: Säbel und Revolver) und Kanonieren (Bewaffnung: Seitengewehr und Revolver), letztere werden beim Marsch auf den Geschützen befördert, bei den reitenden Abteilungen reiten die gesamte Mann schaft (Bewaffnung: Säbel und Revolver). 84 Reichs- und 12 bayerische Regimenter. Feldbäckerei. Jedes Armeekorps hat 2 Feldbäckereikolonnen mit je 12 fahrbaren Feldbacköfen. Feldheer. Das F. besteht aus Armeen, die Armeen ans Armeekorps, Kavallerie-Divisionen und Reserve-Divisionen. Feldküche. Eine Einrichtung, die zuerst die russische Armee aufwies und die dazu dienen soll, das lästige und unratio- nelle „Abkochen" der Truppen im Biwak überflüssig zu machen. Durch fahrbare F., die den Truppen, denen sie zugeteilt find, überallhin folgen können, kann die Mahlzeit für die Mannschaften schon während des Marsches gekocht werden. Feldpost. Einrichtung zur Beförderung von Postsendungen (Brief-, Wert- und Paketsendungen, letztere erst nach Be- endigung des Aufmarsches und wenn die Verbindungen es gestatten) von und an die Militärpcrsonen im Felde. Das F.-Wesen untersteht einem Feld-Oberpostmeister.10 Feldwebelleutnaut. Ein nur in Kriegszeiten bestehender Dienstgrad. Geeignete, nicht mehr dienstpflichtige Anter- osfiziere der Reserve, Landwehr oder des Landsturms können als F. eingestellt werden. Sie verwalten Leutnantsstellen und werdeil 3 Monate nach ihrem Eintritt, ohne vom Offizierkorps gewählt zu sein, dem Kontingentsherrn zur Beförderung als Leutnant vorgeschlagen. Der F. tragt Feldwebel-Üniform mit besonderen "Achselstücken und Offi- ziershelm mit Landwehrabzeichen. Festungen haben den Zweck, militärisch wichtige Plätze vor feindlicher Besitzergreifung zu schützen, dem Feinde das Vordringen durch' Sperrung wichtiger Verkehrswege zu erschweren, dem eigenen Äeere als Stützpunkt zu dienen oder Ääfen u. dergl. vor dem Einlaufen fremder Kriegs- schiffe und vor Landung von Truppen zu schützen. Befehls- Haber einer F. ist der Gouverneur oder Kommandant. Festungsartillerie siehe Fußartillerie. Festnngs-Fernfprech-Kompanien. Es gibt 8 F. (Thorn, Grandenz, Metz, Straßburg, Königsberg, Köln und Posen). Flaggoffiziere siehe Rangordnung. Flaggschiff. Dasjenige Kriegsschiff, das von dein Führer eines bestimmten Flottenverbandes befehligt wird und dessen Kommando die übrigen Schiffe des Verbandes unterstehen. Der kommandierende Seeoffizier führt den Titel Flagg offizier ßldmh'd, Vize-Admiral oder Kontre-Admiral). Flieger-Bataillon. Wir haben 4 F. mit je 3 Kompanien. Flotte, siehe „^Hochseeflotte", „Kriegsflotte" und „Kriegs marine". Flußkanonenboot. Kleine Kriegsschiffe für den Dienst auf Flüssen u. Binnenseen. Die deutsche Marine besitzt deren 3, die österreichische li, letztere voll gepanzert, während bei den deutscheu nur der Kommandoturm gepanzert ist. Forts sind kleine, weit vorgeschobene (detachierte) Befestigungs- anlagen der Festungen. Sie bilden die Äauptstärke der modernen Festungen. Frankreich. Einwohnerzahl 49 Mill. Allg. Wehrpflicht vom 20. Jahre an. Aktiv 3 Jahre, Reserve 10 Jahre, Territorial- armee ( Landwehr) (5 Jahre, Tcrritorialreserve (= Land-— 11 — stürm) 6Jahre. Kriegsstärke: Etwa5>/-Mill. Etwa20Armee- korps, davon das XIX. Kolonialtruppe». Kriegsflotte: Etwa 400 Schiffe mit 3000 Kanonen it. 68 000 Mann, davon etwa 30 Linienschiffe, 22 große, 20 kleine Kreuzer usw. Fußartillerie (Festungsartillerie) 48 Bataillone zu je 4 Kom pagnien, je 2 Bataillone bilden 1 Regiment. In: ga»zen 190 Batterien ä 6 Geschütze. Die Aufgabe der F. ist die Bedienung der gesamten schweren Geschütze der Festuugs- und der Feldarmee. Die Bewaffnung der Mannschaften (Kanoniere) besteht in Gewehr und Seitengewehr. Garde. Elitetruppen der Armee. Sämtlich in Groß-Berlin stationiert. Es gibt 11 G.-Insanterie-Regimenter, 1 G.-Jäger- Bataillon, 1 G.-Schützen-Bat., 2 G.-Maschinengewehr-Abt., 8 G.-Kavallerie-Regt., 5 G.-Artillerie-Regt., I G.-Pionier Bataillon, I G.-Train-Abt. Gemeindeleistungen im Kriege. Die Gemeinden müssen den Truppen Quartier »ach Maßgabe der vorhandenen Räum lichkeiten und Raturalperpflegung für Mannschaft und Pferde gewähren, Transportmittel und Gefpauue nebst Gespann- führern und die anwesende» männlichen Gemeindemitglieder als Wegweiser und Boteu, zu Wege-, Eisenbahn- und Brückenbau, zu Befestigungsarbeiten usw. für militärische Zwecke zur Verfügung stellen, Gebäude und Grundstücke für de» Kriegsbedarf der Armee überweise» u»d die vor- handenen Materialie» zmn Wege-, Eisenbahn- Brückenbau, zur Anlage vo» Lager- und Biwaksplätzen usw. der Armee überlassen, auch Feuerungsmaterial und Lagerstroh für Bi waks, kurz alle Dienste und Gegenstände, deren Leistung das militärische Interesse ausnahmsweise erforderlich machen könnte, soweit wie möglich leisten. Borspann, Verpflegung und Arbeitskräfte werde» wie in Friede»szeiten vergütet. Generalkommando. Oberste Kommandobehörde eines "Armee korps, im Kriegszustande auch zugleich oberste Zivilbehörde ihres Bezirkes. Vorsitzender: der kommandierende General. Generalmarsch (siehe „Alarm"). Generalquartiermeister. Der erste Gehilse des Generalstab chefs im Kriege. Im Frieden ist diese Stelle in der deutschen Armee nicht besetzt. Der G. hat die Oberaussicht über die— 12 — inneren Geschäfte des Generalsstabs der Armee und vertritt ihn z. B. auch der Presse und dem Volke gegenüber. Er soll den Generalstabsches von allen "Arbeite» entlasten, die ihn von seiner eigentlichen Aufgabe, der strategischen Führung des K>eeres, ablenken würden. Generalstab der Armee besteht aus dein Großen General- stab in Berlin und den Generalstäben der Armeekorps, Divisionen und Gouvernements. Der „Chef des G." unter- steht unmittelbar dein Kaiser. Geschosse. Siehe „Granaten", „Kartätschen", „Kartuschen", „Schrapnells". Geschütze. Bestehen aus Lafette, Geschützrohr und event. Protze. G. mit flachen Geschoßbahnen nennt man Kanonen, G. mit stark gekrümmten Flugbahnen Mörser. Erstere dienen zur Bekämpfung freistehender, letztere zur Bcschießuug ver deckter Ziele. Haubitzen sind kleinere Mörser. Die Feld- geschütze sind neuerdings mit Schutzschild (gegen feindliche Geschosse und Sprengstücke) versehen. Als Beispiel der Größe usw. unserer Geschütze führen wir an: Ein Kruppsches 28 orn-Geschlltz wiegt 43 300 kg, es ist über 11 m lang, das Geschoß wiegt 345 kg, die dazu nötige Pulverladung 160 kg. Mau kann mit dem Geschütz bis auf 20 km weit schießen. Ein Kruppsches 15 em-Geschütz von 6 m Länge wiegt mit Lafette 9500 kg,,das Geschoß 45 kg, die Schußweite bis 12,5 km. ^ Ein 12 em-Geschütz, vou 4,8 m Länge wiegt mit Lafette 4640 kg, es verfeuert Geschosse von 24 kg Gewicht 9 km weit. Die Maschinenkanonen vom Kaliber 3,7 verfeuern in der Minute 30 Patronen von 720 g Gewicht bis 2500 m weit. Geschwader. Verband von^8,Änienschiffen unter dem Kom mando eines Vize-Admirds. Das G. besteht aus 2 Di- Visionen zu je 4 Schiffen. Gewehr. Schußwaffe der Infanterie, Fußartillerie, Pioniere. Unsere Truppen sind jetzt zum größten Teil mit dem Modell 98 ausgerüstet. Kaliber 7,9. Mehrlader(5Patronen). Größte Schußweite ca. 4000 m, Visier bis 2050 m. Belgien. N/89. Kaliber 7,65. 5 Patronen. Visier bis 2000, größte Schußweite 3800 m.England. M/89 II. Kaliber 7,7. 5 Patronen. Visier bis 2650 m. Frankreich hat das Lebel-G. Kaliber 8, Mehrlader mit 8 Patronen. Visier bis 2000, größte Schußweite 3200 m. Italien. M/91. Kaliber (3,5. 6 Patrone». Visier bis 2000, größte Schußweite 4000 m. Niederlande. M/93. Kaliber6,5. 5Patronen. Visier bis 2100 m. Oesterreich. M/90,95. Kaliber 8. 5 Patronen. Visier bis 1875 m. Rumänien wie Niederlande. Rußland. M/91. Kaliber 7,62. 5 Patronen. Visier bis 1920 m. Schweiz. M/89/96. Kaliber 7,5. 12 Patronen. Visier bis 2000 m. Türkei wie Belgien. Glaeis. Eine nach außen flach abfallende Bodenausschüttung vor dem äußeren Grabenrande einer Befestigung. Granaten. Eiserne oder stählerne Äohlgeschosse der Artillerie mit einer Füllung aus Pulver (Pulvergranaten) oder an deren, stärker wirkenden Sprengstoffen (Sprenggranaten). Die G. werden hauptsächlich zum Brescheschießen und zur Zerstörung von Äefestigungen u. dergl. benüyt. Griechenland. Königreich. 4'/- Mill. Einw. Kriegsstärke 115000 Mann aktiv und 75000 Mann Landwehr. Kriegs- flotte: 24 Schiffe mit 220 Kanonen und 3900 Mann, davon 3 Küstenpanzerschiffe, 1 gr. Kreuzer und 18 Torpedoboots- zerstörer. Hanbitzen dienen zum Besck' " nt verdeckter Ziele und Be festigungen (siehe „Geschütz Hauptquartier, Großes. T Oberkommando des deutschen Feldheeres. Hilfskreuzer. Schiffe der Kandelsflotte, die im Kriegsfalle mit Schnellseuergeschüheu bewehrt und in die Kriegsflotte eingestellt werden. Es werden hierzu hauptsächlich die schnellen Dampfer der Äamburg Amerika-Linie und des Norddeutschen Lloyd verwendet.— 14 — Hochseeflotte^ Eine deutsche 5b. besteht aus 2 Geschwadern zu je 8 Schiffen und einem Aufklärungsgeschwader, bestehend aus großen und kleinen Kreuzern nebst Torpedobootsflottillen. Kommandeur: Ein Admiral. Jäger. Fußtruppe» mit besonders sorgfältiger Schießaus- bildung. Die I .-Bataillone sind selbständige Formationen, bilden also keine Regimenter. - Es gibt 14 Bataillone im Reichsheer und 2 in Bayern. Jäger zu Pferde. Kavallerietruppe. Wir haben 13 Regi menter zu je 5 Schwadronen. Japan. Kaiserreich. 72Mill.Ei»w. Kriegsstärke:600000Mann. Kriegsflotte: 150 Schiffe mit 750 Kanone» und80000 Mann, davon 18 Linienschiffe, 13 große u»d IL kleine Kreuzer, 00 Torpedobootszerstörer, lO Torpedoboote und 10 Untersee boote. Infanterie = Fußheer. Gliedert sich in Brigaden zu je 2 Regi- meutern 53—4Bataillone von je 4 Kompagnien. Bewaffnung: Gewehr Modell 98 und Seitengewehr. Jedem I.-Regt. ist eine Maschine»gewehr-Abteilu»g beigegebe». Das deutsche Äeer umfaßt im Friede» etwa 420000 Mann I., gegliedert in 190 Regimenter (davon 8 Garde-R.) der Reichs-Armee und 24 (davon 1 Leib-R.) Regimenter der bayer. Armee. Intendantur. Militärische Behörde zur Regelung des Be- kleidungs-, Quartier-, Lazarett-, Kassenwesens usw. des 5beeres. Im Kriege steht an der Spihe des I. ein General intendant beim Großen .Hauptquartier, der die Armee- intendanten unter sich hat, die ihrerseits wieder den Feld intendanten vorstehen. Invalidenversicherung im Kriege. Der bis zu seiner Ein- berusung Versicherungspflichtige, das heißt derjenige, der bis dahin berufsmäßig versicherungspflichtig be schäftigt gewesen ist, braucht für die Wahrung seiner Ein sprüche nichts zu tu»; ihm werden die Zeite» der Mobil- machung und des Krieges ohne weiteres so angerechnet, als ob Beiträge der 2. Lohnklasse für ihn entrichtet würden. Dies gilt auch für diejenigen, die freiwillig ins Feld ziehen. Anders liegt die Sache bei denjenigen, die bei ihrer Ein- berufung nicht mehr Pflichtmitglieder, sondern frei-— 15 — willige Mitglieder der Invalidenversicherung waren. Sie müssen, um ihre Ansprüche ausrecht zu erhalten, sich, wie bisher, freiwillig versichern: es müssen also diejenigen, die früher versicherungspflichtig waren und von der frei willigen Weiterversicherung Gebrauch gemacht hatten, jeden Monat mindestens eine Marke kleben, es genügt eine solche in der Lohnklasse I zu 16 •$; diejenigen aber, welche nie- mals versicherungspflichtig waren, sondern, etwa als selbständige Unternehmer, die Selbstversicherung einge gangen hatten, müssen monatlich mindestens zwei Marken kleben. Diejenigen, die dauernd erwerbsunfähig aus dem Felde zurückkommen, erhalten sofort die Invalidenrente; wer nicht dauernd, aber länger als 26 Woche» erwerbs unfähig ist, erhält die Kranken reute uud den Äinter- bliebenen gefallener oder sonst gestorbener Kriegsteilnehmer werden die geschlichen Äinterblicbenenbezüge gewährt. Auch die Weiterzahlung der übrige» Renten hört selbst verständlich während des Krieges nicht ans. (Siehe auch „Unfallversicherung" uud „Angestellten-Versicherung".) Kaiser. Siehe Bundesfeldherr. Kaliber. Innere Geschützweite. Kanonenboote. Kleine Kriegsschiffe für den Küstenkrieg. Wir haben deren 8 nicht gepanzerte und Z Flußkanonen boote (f. diese). Schnelligkeit 13,5—14,5 Knoten, Bewaffnung meist je 2 10,5 cm Schnellfeuerkanonen, 6 3,7 cm Maschinen kanonen uud 2 Maschinengewehre. Kanonen der Artillerie dienen zum Schießen auf sichtbare, nicht verdeckte Ziele (f. a. „Geschütze"). Kaperei. Früher war es im Seekrieg üblich, auch Privat schiffen, sogar solchen fremder Nationen, die Ermächtigung zu erteile», fei»dliches Eigentum auf feindlichen, wie auf neutralen Schissen wegzunehmen. Die mit solchen „Kaper- briesen" ausgerüstete» „Kaper" führe» unter der Kriegs- flagge u»d standen unter Befehl und Gerichtsbarkeit der Kriegsmarine. Die Kaperei ist jetzt (seit 1856) abgeschafft und völkerrechtlich nicht mehr erlaubt. Karabiner. Schußwaffe der Kavallerie und des Train. Mo dell 98. Kaliber 7,9. Visier bis 1200 m. Keine Vorrich- tung zum Auspflanzen des Seitengewehrs.- 16 - Kartätschen. Artilleriegeschoß, mit Kugolu gefüllte Blech- Wichseti, die beim Schuß zerplatzen, sodaß die Kugeln lose aus dem Rohr fliegen (wie die Schrotladung bei Flinten). Auf nahe Truppenmassen zu benützen. Kartuschen. Der zum Forttreiben des Geschosses dienende Zündsatz der Geschütze, in seidenen Benteln oder in Messing- hülsen (Äülfen-K.). Kavallerie. Reiterei, zerfällt in schwere und leichte K. Schwere K.: Kürassiere, sächsische Karabiniers, fachst Garde- veiter, bayer. schwere Reiter; leichte K.: Äusare», daher. Chevaurlegers> Zwischen beiden Arten stehen die Dragoner, Alanen und Jäger zn Pferde. Die K. gliedert sich in Brigaden ü 2 Regimenter ä 5 (im Kriege 4 bezw. 3) Schwa dronen. Es gibt im Reichsheer 98 (davon 8 Garde-R.) lind in Bayern 12 Regimenter K. Kavallerie-Divisionen besorgen die Aufklärung in größerem Maßstabe. Sic gehen zu diesem Zwecke der Armee weit voraus und verschleiern damit zugleich die Bewegungen der Armee. (Siehe auch „Division".) Knoten, (kn). Geschwindigkcitsmaß der Schiffe; drückt aus, wieviel Seemeilen (ü 1,852 Kilometer) ein Schiff in einer Stunde fahren kann. Kolonien, Deutsche. Bismark-Archipel. 50000 qkm, 200000 Einw., mit 400 Europäern. Deutschostafrika. 1 Mill. qkm, 7 Mill. Einw., da von 5000 Weiße. Schutztruppe. Deutschsüdwestafrika. 850000qkm, ca.75000Eiuw., davon 10 000 Weiße. Schutztruppe. Kaiser-Wilhelmslaud. 180000 qkm, ca. 100 000 Eiuw., davou 200 Weiße. Polizeitruppe. Kamerun. 500 000 qkm, ca. 2 Mill. Einw., davon 1200 Weiße. Schutztruppe. Karolinen :e. Ca. 2400 qkm, mit 50 000 Einw., 300 Weiße. Kiantschon. Pachtgebiet. 500_ qkm, 84000 Einw. Äauptort: Tsingtau. Besatzung: III. Seebataillo», 1 Komp. Feldartillerie, Matrosen-Artillerie, berittene Marine-In- santerie.— 17 — Marschall-Inseln. 400 qkm, mit ca. 15000 Einw., davon 150 Weiße. Salomons-Inseln. 9000 qkm mit 90000 Einw. 6 am ca. 2600 qkm, mit 36000 Einw., wovon 500 Weiße. Togo. 87000 qkm, 2 l h Mill. Einw., darunter 270 Europäer. Kleine farbige Polizeitruppe. Kompagnie. Kleinste taktische Einheit des Feldheeres, unter Führung eines Hauptmanns. Gliedert sich in mehrere Züge, die von einem Oberleutnant und mehreren Leutnants ge führt werden, die Züge zerfallen wieder in Korporalschaften, denen Unteroffiziere vorstehen. Die K. ist in Kriegszeiten etwa 250 Mann stark. Kraftfahr-'Bataillon. Wir haben 1 K. zu 3 Komp. und I desgl. (vereinigt mit Luftschifferbat.) in Bayern. Kreuzer. Aufklärungsschiffe der Schlachtflotte. Werden auch zum Schutze der Handelsflotte verwendet. Die deutsche Marine besitzt 19 große Panzerkreuzer und 38 kleine Kreuzer. Erstere sind stark gepanzert und bewehrt, letztere leichter, 7 davon sind älteren Datums (1887- 94) und ungepanzert. Jetzt werden alle K. mit Panzerdeck und Gürtelpanzer gebaut. Geschwindigkeit der modernen K. 20-28'/- kn. Kriegsentschädigung. Alle Leistungen, die von Gemeinden, Bezirken und Personen gemäß des Gesetzes über die Kriegs- leistungen zu machen sind, werden aus Reichsmitteln be zahlt. Beschädigungen, die durch den Krieg an beweglichem und unbeweglichem Eigentum erfolgen, die nach diesem Ge- setz nicht oder nicht genügend entschädigt werden, werden nach einem jedesmal zu erlassenden Sondergesetz des Reiches entschädigt. Kriegserklärung. Siehe Bundesfeldherr. Kriegsfahrpläne. Für die Mobilmachung werden im voraus ins einzelste ausgearbeitete Eisenbahnfahrpläne bereit ge halten, die streng geheim gehalten und erst bei der Mobil machung bekannt gegeben werden. Der Friedensfahrplan tritt am 2. oder 3. Tage der Mobilmachung außer Kraft; Zivilpersonen werden während der Zeit des Aufmarsches der Armee nur ausnahmsweise befördert. Auch der private Güterverkehr muß während dieser Zeit eingestellt werden.— 18 — Kriegsflotte. Die deutsche Flotte^ besitzt folgende Birten von Kriegsschiffen: 45 Linienschiffe, 19 Große Kreuzer (Panzerkreuzer mit Seitenpanzer), 38 Kleine Kreuzer (31 Ge schützte K. mit Panzerdeck und 7 Ungeschützte K.), 11 Ka nonenboote, ca. 200 Torpedofahrzeuge, 7 Schulschiffe, 13 Spezialschiffe (Pachten, Transportschiffe, Minendampfer usw.) und ca. 10 Unterseeboote. Dazu kommen im Kriegs- falle die „Äilsskreuzer" (s. diese). Ein Linienschiff kostet zwischen 30 40 Millionen, ein Großer Panzerkreuzer 8- 12 Millionen, ei» Kleiner Kreuzer 4—8 Millionen, ein Torpedoboot 1,5 2 Millionen und ein Unterseeboot 2 Millionen Mark. Kriegshäfen. Deutschland: Kiel, Iadebusen (Wilhelms haven). Kriegskontrebande. Ällle Waren, die die Kriegsführung des Gegners wesentlich unterstützen können, also alle Kriegs- Waffen und sonstiges Kriegsmaterial aller Art, ferner Kohlen, Benzin, Pferde, Kleiderstoffe, Geld, Edelmetalle, Lebens mittel usw. In der Regel veröffentlichen die kriegführenden Staaten bei Beginn des Krieges ein Verzeichnis der von ihnen als K. betrachteten Dinge. K. wird, wenn sie in feind liche Äände fällt, beschlagnahmt. Kriegslcistungen. Vom Tage der Mobilmachung an tritt die Verpflichtung des ganzen Reichsgebietes zu Leistungen für Kriegszwecke gemäß dem Gesetz v. 13. Juni 1873 ein. Die Bezahlung erfolgt aus Reichsmitteln, event. nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Siehe Einzelheiten unter: Quartierleistungen. — Ge meindeleistungen. — Requisition. — Landlieferungen. — Schiffe und Fahrzeuge. — Remonten. — Eisenbahnen. — Kriegsentschädigung. Kriegsmarine. Ist f. d. ganze Reich (einschl. Bayern) ge meinsam und untersteht dem alleinigen Oberbefehl des Kaisers. — Die gesamte seemännische Bevölkerung ist vom Dienste im Landheer befreit und zum Dienst in der Marine verpflichtet. Kriegszustand. Mit der Erklärung des K. tritt das Kriegs recht ein, die im "Auslande weilenden Staatsangehörigen werden zurückberufen und Ausfuhrverbote von Rahrungs-- 19 — Mitteln zc. erlassen; ferner werden die diplomatischen Be- Ziehungen mit dem Gegner und sämtliche mit ihm geschlossenen Verträge aufgehoben. Krupp. Größte deutsche Firma der Waffenindustrie in Essen (Ruhr), ihr gehören auch das Grusonwerk in Magdeburg, die Germaniawerft in Kiel und viele andere 5Mlfsbetriebe, Bergwerke usw. Gesamtzahl der beschäftigten Arbeiter etwa 50 000. Küstenpanzerschiffc. Wir besitzen 8 kleinere Panzerschiffe von etwa 4100 t Wasserverdrängung zur Verteidigung der Küste. Gut bewehrt und gepanzert. Geschwindigkeit etwa 15—15,5 Kn. Lafette. Das zur 'Auflage des Geschützrohrs dienende Gestell, meist mit Räder» zum Fahren versehen. Landesverrat. Ein Staatsangehöriger, der in Kriegszeiten einem Angehörigen einer befeindeten Macht^ insbesondere einer Militärperson, irgendwelche im Interesse der Landes verteidigung geheim zu haltende Mitteilungen macht, oder der in seinem Hause oder Grundstück feindlichen Soldaten Unterkunft gewährt und dies bei Annäherung einheimischer Truppen nicht sofort anzeigt, macht sich des L. schuldig und kaun sofort standrechtlich erschossen werden. Landlieferungen. Durch Beschluß des Bundesrats kann, falls der Unterhalt der bewaffneten Macht aus andere Weise nicht sicherzustellen ist, die nötigenfalls zwangsweise Liese- rung des Bedarfs an lebendem Vieh, Brotmaterial, Äafer, Äeu und Strob zur Füllung der Kriegsmagazine angeordnet werden. Die Vergütung für Schlachtvieh erfolgt nach Ab- fchätzung, für das übrige zu Durchschnittspreisen. Landsturm. Alle Personen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre, welche nicht aktiv dienen oder der Ersatzreserve zugeteilt sind, gehören zum Landsturm, so weit sie nicht durch körperliche oder geistige Mängel, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder dgl. ausgeschloffen sind. Zum L. I. Aufgebot gehören sie bis zum 39., zum II. Aufgebot bis zum 45. Lebensjahre. Sie sind im Frieden von jeder militärischen Siebung und Kontrolle befreit, im Kriege jedoch sind sie nach erfolgtem Aufruf verpflichtet, au der Vertei digung des Vaterlandes nach Maßgabe der jeweils zu veröffent lichenden Bestimmungen teilzunehmen. (Siehe „Ausruf").— 20 — Landwehr (Seewehr). Die gedienten Mannschaften treten nach den Reservejahren in die Landwehr I. Aufgebots über, in der sie, wenn sie 2 Jahre oder weniger aktiv gedient haben, 5 Jahre verbleiben, wenn sie 3 Jahre aktiv gedient haben, jedoch nur 3 Jahre. Während dieser Zeit können sie zu den Kontrollversammlungen und zu zwei 8—I4tägigen Siebungen herangezogen werben. Nach Ablauf dieser Fristen trete» sie in bie L. II. Aufgebots über, in ber sie bis zum 31. März desjenigen Jahres verbleiben, in bem sie bas 39. Lebensjahr vollenden. Die L. II. Aufgebots ist von ben Kontrollversammlungen imb Uebungen befreit. Mit bem 31. März besjenigen Jahres, in bem sie bas 39. Lebensjahr vollenben, treten sie in ben Lanbsturm II- Aufgebots über. Leuchtpatrouen werden zur Erhellung ber Umgebung aus befonberen Pistolen abgeschossen. Leuchttürme siehe Seezeichen. Linienschiffe. Stark gepanzerte unb bewehrte Kriegsschiffe, bie bie eigentliche Schlachtflotte bilben. Wir besitzen deren etwa 45. Geschwindigkeit 15,4 20 km. Luftschiffer-Bataillon. Aus mehreren Kompagnien bestehend. Wichtig für Aufklärunasdienste. Sind ausgerüstet mit Fessel- ballons, Militär-Lnftschiffen (kl), Parseval-Lnftschiffen (?) und (hauptsächlich) Zeppelin-Luftchiffen (Z, ML.). Neuerdings sind noch Schütte-Lanz-Lustschiffe hinzugekommen. Wir haben 5 L., je 3—4 Kompagnien und in Bayern 1 L. mit Kraftfahr- Bataillon vereinigt. Luxemburg. Großherzogtum (dem deutsche» Zollverein an geschlossen), 260 000 Einwohner, meist Deutsche katholischer Konfession. Armee: ca. 350 Mann. Maat. Unteroffiziere der Marine ohne Portepee, im Range der Unteroffiziere der Landarmee (f. a. Obermaat). Marine, Kaiserl. Umfaßt die gesamte Seewehr: Kriegsschiffe, Marineinfanterie (3 Bataillone, je 1 i» Kiel, Wilhelms haven und Kiautschou) und Matrosenartillerie. Die Schiffsmannschaften führe» als .Handwaffen Ge wehr M. 98 und Kirschfänger, bei der Torpedoabteilung Revolver und Gewehr. (Siehe auch „Kriegsmarine".) Marinebefehl, siehe „Armeebefehl".— 21 — Marine-Infanterie. 3 Seebataillone (I. Kiel, II. Wilhelms haven, III. Kiautschou). Jedes Bataillon (Major od. Oberst leutnant) 4 Kompagnien (Hauptmann). Außer im Infanterie- dienst auch im Bootsdienst und in der Bedienung der Festungs- und Schiffsgeschütze ausgebildet. Maschinengewehr. Nach Art der Kanonen auf Lafette mon tiertes mechanisches Gewehr. Kann bis zu 40V Schüsse in der Minute abgeben. Unser M. arbeitet mit denselben Patronen wie die Infanterie. Größte Schußweite 4000 m. Maschinengewehr-Abteilung. Werden im Kriege meist der Kavallerie zugeteilt. Jede Abteilung 0 Gewehr- und 3 Mu- nitionswagen, 130 Mann und 90 Pferde. Wir haben 3 M.-A. und 15 Festungs-M.-A. Maschinengewehr-Kompagnien. Jedem Infanterieregiment als 13. Kompagnie zugeteilt. Je ö Gewehre und 3 Muni- tionswagen, 90 Mann und 40 Pferde. Matrosenartillerieabteilnngen. Marineteile an Land, denen die Bedienung der Küstenartillerie, der Küstenschutz durch Minen ?e. und die Bedienung der Torpedobatterie» obliegt. ' 5 Abteilungen (I. Friedrichsort, II. Wilhelmshaven, III. Lehe, IV. Kiautschou, V. Äelgoland). Jede Abteilung hat 2 bis 5Kom- pagnien ä 150 Mann, Kompagnieführer: ein Kapitänleutnant. Matrosendivision. Marineteil an Land. Wir haben 2 M. (I. Kiel, II. Wilhelmshaven). Die M. bilden die Mai».- schasten der Kriegsschiffe im Infanterie-, Artillerie- und Bootsdienst aus. Kommandeur: ein Kapitän zur See. Jede Division zerfällt in 3 Abteilungen (Kommandeur: ein Kor vettenkapitän), jede Abteilung in 3 Kompagnien (Komman- deur: ein Kapitänleutnant). Jede Kompagnie etwa 250 Mann, die Division also etwa 2300 Mann (Friedensstärke). Mauser. Gewehr-Fabrik in Oberndorf a. Neckar. Militärzüge. Ei» M. hat bis 1 10 Achsen und kann I Ba taillon Infanterie oder \'h Schwadronen Kavallerie oder I Batterie Artillerie befördern. Für die Beförderung eines Armeekorps mit allen dazu gehörigen Anhängseln werden etwa 125 Züge benötigt, täglich können 40 M. aus einer Strecke in jeder Richtung abgelassen werden. Man braucht also 3 Tage zur Beförderung eines Armeekorps. Diese Zahlen geben einen Begriff von den kolossalen Leistungen, die den Eisenbahnen bei der Mobilmachung zugemutet werden.- 22 — Minen. Seeminen sind mit Sprengstoffe» angefüllte Gefäße, die etwa 3 m unter der Wasseroberfläche verankert werden und entweder vom Lande aus elektrisch entzündet werden können oder von selbst explodieren, wenn ein Fahrzeng auf sie stößt. Man benutzt sie zur Absperrung von Kasenplähen u. dgl. und legt sie in mehreren Reihen schachbrettförmig hintereinander. Auch freischwimmende M. (Streuminen) gelangen mitunter zur Verwendung. - Landminen finden im Festungskrieg Anwendung. Mobilmachung. Der Befehl zur M. erfolgt durch den Kaiser. Der Befehl enthält nur die Angabe „Mobilmachung be fohlen" und die Festsetzung des ersten Mobilmachungstages. Die weiteren Maßnahmen werden dann auf Grund des für jeden einzelnen Truppenteil bis ins kleinste voraus- bestimmten, bis dahin streng geheim gehaltenen M.'-Plans getroffen. Montenegro. Königreich. 435 000 Giituwhuer. Kriegsstärke: 37 000 Mann.' Mörser siehe Geschütze. Munition. In den Patronentaschen, dem Tornister und dein Brotbeutel führt jeder Infanterist 150 Patronen mit sich. Die weiteren Vorräte werden in den Kompagnie-Patronen- wagen mitgeführt, die ihrerseits ihre Vorräte bei den Infanterie-Munitions-Kolonnen ergänzen. Bei der Feldartillerie ist der erste Bedarf in den Protzen und den Munitionswagen untergebracht. Von den 6 Muni tionswagen jeder Batterie geht die Äälfte mit in die Feuer- stellung, die andere Kälfte bleibt in gedeckter Stellung zurück und rückt nur je nach Bedarf vor. Die nächste Munitions- reserve bilden die leichten Munitionskolonnen, die ebenfalls auf das Schlachtfeld gehen und die ihrerseits aus den in weiterer Entfernung bleibenden Artillerie-Munitionskolonnen ergänzt werden. Munitions-Depots. Im Rücken der Armeen werden größere M. angelegt, die aus den heimischen Artillerie-Depots aus gefüllt werden und die Munition an die Kolonnen nach Bedarf abgeben. Neutrale Flagge schützt im Seekrieg die feindliche Ware vor Wegnahme, ausgenommen die Kriegskontrebande. Neutrale— 23 — Ware, mit Ausnahme der Kriegskontrebande darf nicht weggenommen werden, auch wenn sie unter feindlicher Flagge fährt. Niederlande. Königreich. Einwohnerzahl: 6 Mill. Die Armee besteht aus ausgehobenen Milizen und Freiwilligen. Außer dem stehenden Äeere gibt es noch die Schüttereien (Bürger- wehren) und den Landsturm, welch letzterer nur im Not- falle aufgestellt wird. Kriegsstärke etwa 200 000 Mann. Kriegsflotte: 85 Schiffe init 460 Kanonen und 7000 Mann, davon 10 Linienschiffe, 8 kl. Kreuzer, 47 Torpedoboote und 2 Unterseeboote. Norwegen. Königreich. 2 l h Mill. Einw. Allg. Wehrpflicht. Kriegsstärke: 110 000 Mann. Kriegsflotte: '59 Schiffe mit 236 Kanonen und 1950 Mann, davon 5 Küstenpanzerschiffe, 2 kl. Kreuzer, 40 Torpedofahrzeuge und 1 Unterseeboot. Obermaat. Unteroffiziere der Marine ohne Portepee, im Range der Sergeanten der Landarmee. Oesterreich-Ungarn. Einwohnerzahl: 55 Mill. Allg. Wehr- Pflicht. 3 Jahre aktiv, 7 Jahre Reserve, 2 Jahre Ländwehr. 15 Armeekorps. Kriegsstärke etwa 3 Mill. Kriegsflotte: Kleber 200 Schiffe mit 1600 Kanonen und 17000 Mann, davon 12 Linienschiffe, 3 gr. und 5 kl. Kreuzer, 85 Torpedo boote und 6 Anserseeboote. Pioniere. Technische Fußtruppen, welche die Ausgabe haben, im Kriege Brücken, Verschanzungen und Erdarbeiten aller Art zu erbauen oder zu zerstören, bei Belagerungen Hinder nisse zu beseitigen usw. Sie find bewaffnet mit Gewehr und Seitengewehr. Die größte taktische Einheit dieser Truppen- gattung ist das Bataillon. Wir haben 34 Bataillone. Prise. Bei einer Blockade oder auf offener See weggenom- menes Schiff. Die Entscheidung, ob das Schiff und die Ladung endgültig beschlagnahmt werden, fällt das Prisengericht. Privateigentum ist nach dem Völkerrechte im Kriege vom Feinde zu schonen, außer im Seekrieg, wo es von Kriegs- schissen unter Umständen beschlagnahmt werden kann. Ouartierleistungen. Die Gemeinden find zur Unterbringung und Raturalverpflegung der Truppen verpflichtet. Quartier und Stallung wird nur in den Standorten der Truppen- teile vergütet, sonst sind sie unentgeltlich herzugeben.- 24 - Radfahrer. R. sind in der deutschen Armee allen einzelnen Truppengattungen beigegeben. Besondere Verbände bilden sie nicht, nur ausnahmsweise werden solche von Fall zu Fall zusammengestellt. In Oesterreich, Frankreich, England, Italien usw. sind besondere R.-Truppen vorhanden. Naids, Streifzüge der Kavallerie, bei denen sie, oft weit entfernt von ihrem eigenen Äeeresverbande, den Feind in der Flanke und im Rücken beunruhigt, feine Etappen stört und feine rückwärtigen Verbindungen abzuschneiden sucht. Ramme. Vorstehende Spihe der Kriegsschiffe, stark ge- panzert, dient zum „Rammen", d. h. zum In-den-Grund- bohren feindlicher Schiffe. Rangordnung der Armee und Marine. (Die in einem Absahe zusammenstehenden Chargen sind gleichgeordnet). I. Generale und Flaggoffiziere. Generalfeldmarfchall, Großadmiral. Generaloberst. General der Infanterie, G. der Kavallerie, G. der Artillerie, Admiral. Generalleutnant, preuß. Generalstabsarzt, Vizeadmiral. Generalmajor, bayer. Generalstabsarzt, Generalärzte I. Kl., Kontre-Admiral, Generalstabsarzt der Marine. II. Stabsoffiziere. Oberst, Württemberg. Generalstabsarzt, Generalarzt I. und II. Kl., Kapitän z. See, Marine-Generalarzt. Oberstleutnant, Generaloberarzt, Fregattenkapitän, Marine- Chefingenieur. Major, Oberstabsarzt I. Kl., Korvettenkapitän, Marine- Oberstabsingenieur. III. Äauptleute usw. .Hauptmann, Rittmeister, Oberstabsarzt II. Kl., Zeug- und Feuerwerks-Äauptmann, Kapitän-Leutnant, Marine- Stabsarzt, Marine-Stabsingenieur. IV. Subaltern-Offiziere. Oberleutnant, Zeug- und Feuerwerks-Oberleutnant, Ober arzt, Oberleutnant z. See, Marine-Oberingenieur. Leutnant, Zeug- und Feuerwerks-Leutnant, Assistenzarzt, Leutnant z. See, Marine-Ingenieur.V. Unteroffiziere. Feldwebel, Wachtmeister, Unterärzte, Oberfeuerwerker, Wall meister, Zahlmeisteraspirant, Stabshoboist, Stabshornist, Stabstrompeter, Genvarmerie-Oberwachtmeister, Schirr- meister der Pioniere usw. Vize-Feldwebel, Vize-Wachtmeister, Fähnriche, Regiments- und Bataillonstamboure, Sanitätsseldwebel usw. Sergeant, Feuerwerker, Äoboisteu, Trompeter, Ober- bäcker I. Kl. usw. Unteroffiziere, Oberjäger, Oberbäcker usw. Ravelin, halbmondförmige Schanze. Reichskriegshäfen: Kiel u. Iadebusen (Wilhelmshaven). Remonten. Pferde-Ersatz der Armee. Die Pferde werden im allgemeinen tut Alter v. 3—4 Jahren angekauft, bleiben I Jahr in den Remontedepots und werden dann an die Truppenteile verteilt. Bei der Mobilmachung werden die fehlenden Pferde durch Aushebung beschafft. Alle Pferde- bescher sind verpflichtet, ihre zum Kriegsdienst taugliche» Pferde der Militärbehörde käuflich zu überlassen. Die Ab- schätzung erfolgt durch Taxatoren. Requisition. Beitreibung der Bedürfnisse des Äeeres. Die Militärbehörden wenden sich in der Regel wegen Natural leistungen ze. der Bevölkerung an die zuständigen Zivil- behörden, die das weitere bestimmen. Nur in dringenden Fällen fordern die Militärbehörden die Leistungen direkt ab. Revolver. Armeerevolver 83 für die Feldartillerie u. d. Feld- webel der Fußtruppen. Kaliber 7,9. Rotes Kreuz. Das R. K. in weißem Felde ist das Neutra- litätsabzeichen der gesamten Sanitätsdienstmannschaften. Es ist der gemeinsame Name der in allen Staaten be stehenden Vereine zur Unterstützung des staatlichen Sanitäts- dienstes im Kriege; die mit dein R. SC. versehenen Personen sind völkerrechtlich unverletzlich. Rumänien. Königreich. 7 l h Mill. Einw. Allg. Wehrpflicht. Kriegsstärke: 300 000 Mann, 700 Kanonen. Kriegsflotte: 30 Schiffe mit 100 Kanonen u. 2850 Man», davon 4 Panzer- kanonenboote, 1 klei»en Panzerkreuzer u. 17 Torpedoboote. Rußland. Einwohnerzahl 169 Mill. Allg. Wehrpflicht. 4 5 Jahre aktiv, 12—16 Jahre Reserve. Alle übrigen Wehr-— 26 — Pflichtigen vom 21. 43. Jahre gehören zur Reichswehr. 23 Armeekorps und 2 Kavallerie-Korps in Europa. Kriegs stärke etwa 4 Mill. Kriegsflotte: etwa 400 Schiffe mit 2759 Kanone» und 50009 Mann, davon etwa 20 Linienschiffe, 6 große und 8 kleine Kreuzer, 100 Torpedobootzerstörer, 90 Torpedoboote und 35 Unterseeboote. Sachsen. Die sächs. Armee bildet einen Teil des Bundes- Heeres (2 Armeekorps) und darf in Friedenszeiten im all gemeinen nur im eigenen Lande disloziert werden. Schiffe und Fahrzeuge müssen in Kriegszeiten der Armee aus Verlangen gegen eine dem vollen Werte entsprechende Barvergütung (cvent. Abschätzung durch Sachverständige) eigentümlich abgetreten werden. Schrapnells. Eiserne oder stählerne Äohlgeschosse der Artillerie, deren Hohlraum mit kleinen Kugeln und einer Sprengladung aus Pulver gefüllt sind. Krepieren in der Luft und streuen ihre Sprengteile u. Inhalt über einen großen Teil des Ziel feldes. Zur Beschießung der Truppe» benutzt. Schwadron. Kleinste taktische Einheit der Kavallerie, ent spricht der Kompagnie bei der Infanterie. Wir haben 547 Schwadronen, 5 Schw. bilden ein Regiment im Frieden, iin Kriege 4, bezw. bei der Divisionskavallerie 3. 1 Schw. = 150 Pferde. Kommandeur: ein Rittmeister (= Hauptmann). Schweden. Königreich. 5'/- Mill. Einw. Allg. Wehrpflicht. Kriegsstärke 350 000 Mann. Kriegsflotte: ca. 100 Schine, 450 Kanonen, 5100 Mann, davon 12 Küstenpanzerschiffe, 2 Panzerkreuzer, ca. 79 Torpedoboote und 2 Anterseebote. Schweiz. Einwohnerzahl: 4 Mill. Allg. Wehrpflicht, aber kein stehendes Äeer, sondern nur Miliz. Die Armee gliedert sich in den Auszug (20.—32. Jahr; 2—3 Monate Ausbildung, dann alle 2 Jahre kurze Liebungen), die Landwehr (33.- 4*4. Jahr; alle 4 Jahre kurze Hebungen) und den Landsturm (17. -50. Jahr, alle, die nicht den vorstehenden beiden Ab- teilnngen zugeteilt sind. Jährlich 1 Tag Uebungen). Kriegs- stärke: ca. 150000 Mann Auszug, 85000 Mann Landwehr, 270000 Mann Landsturm. Seebataillon siehe Marineinfanterie. Seemeile. Eine S. = 1,852 km. Seewehr, siehe „Landwehr".— 27 — Seezeichen sind die in den Kitstengewässern (auch in Binnen gewässern und Flüssen) angebrachten Zeichen zur Kenntlich- inachung des Fahrwassers: Leuchttürme, Feuerschiffe, Tonnen, Baken und Bozen. Die Seezeichen werde» in Kriegszeite» in allen vom Feinde gefährdeten Gewässern eingezogen und die Leucht- feuer gelöscht. Serbien. Königreich. 4 l /2 Mill. Einw. Allg. Wehrpflicht. Kriegsstärke: 325 000 Mann. Sperrforts, kleine aber sehr starke Befestigungsanlagen, die meist nur eine bestimmte Verkehrsstraße (Bahnlinie, Straße, Fluß) sperren, d. h. mit ihren Geschütze» bestreichen und somit sür den Feind unpassierbar mache» sollen. Spionage wird während des Kriegszustandes mit dem Tode bestraft. Strategie. Die Wissenschaft der richtigen Führung und des Gebrauchs einer Armee. Die St. entwirft de» Kriegsplan und leitet die Operationen, die Taktik (s. diese) führt den Kampf im Einzelnen durch. Streuung der Geschosse. Infolge von kleineren Unregel- Mäßigkeiten i» der Beschaffenheit der Munition, wechselnder atmosphärischer Einflüsse usw. schlage» die aus eiuei» Gewehr oder Geschütz unter gleichen Verhältnissen verfeuerten Ge schosse nicht immer an, gleiche» Punkte ei», sondern die Einschlagspunkte weiche» i» der Längs- und Breitenrichtung etwas voneinander ab. Dies ne»»t man die St. Je weiter das Ziel ist, desto größer ist die St. Taktik. Wissenschaft von der Gefechtslehre. Lehrt die Führ ung der Truppen bei»: Gefecht und die erfolgreiche Durch- führung des Gefechtes i» de» Einzelheiten und im Ga»ze». Telegraphen-Bataillon. Es gibt 7 T.-B. (davon I daher.). Die T.-B. habe» außer der Ausführung größerer "Anlagen auch event. die Aufgabe, den Kavallerie-Truppen Anter- vicht i» der Anlage provisorischer Telegraphen-Leitungen zu geben. Torpedo. Ein in der Marine verwendetes Geschoß, das durch eigene Kraft schwimmt und sich fortbewegt. Es ent- hält an der Spitze eine große Sprengladung mit Zündvor- richtuug, dahinter eine» sog. „Windkessel", der »lit kom-— 28 - Primierter Luft gefüllt wird, durch deren Druck die dahinter liegende kleine Maschine getrieben wird. Letztere setzt die am Schwänze des fischförmigen T. befindliche Schiffsschraube i» Umdrehung und bewirkt dadurch die bis 16 und mehr Meter in der Sekunde schnelle Fortbewegung des T. — DieT. haben den Zweck, die feindlichen Schiffe unter Wasser zu treffen und leck zu machen. Ein T.-Schuß, der durch gepreßte Luft oder dergl. aus einem sog. T.-Lanzierrohr abgefeuert wird, kann bis auf 2 Km Entfernung abgegeben werden und kostet 10000 Mk. Torpedoboote. Deutschland besitzt z. Zt. 142 große T. mit 18 bis 30 Kn Geschwindigkeit, und 70 kleine T. (davon 10 etwas größere, sog. Divisionsboote) mit 18—27 Kn Geschwindigkeit. Alle T. sind mit mehreren 5 em- Schnellfeuerkanonen' und je 3 Torpedorohren bewaffnet. 5 große T. oder 6 kleine und 1 Divisionsboot bilden eine Division. Torpedobootsflottille. Eine T. fetzt sich zusammen aus 2 Kalbflottillen ä 5 Boote. Torpedobootszerstörer oder Torpedobootsjäger, größere Torpedoboote bei den fremden Marinen, unseren Divisions booten entsprechend. Torpedodivision. Marineteil an Land, der die Ausbildung des gesamten Torpedopersonals zu besorgen und die Mann schaften für die Schiffsbesatzung bereit zu halten hat. Kom- mandeur: ein Kapitän z. S. 2 Divisionen (I. Kiel, II. Wil- helmshaven) zu je 3 Abteilungen (Kommandeur: ein Kor- vettenkapitä») ä 2 Kompagnien (Kapitänleutnant). Train. Der T. hat im Kriege das gesamte Fuhrweseu der Armee zu besorgen, zu ihm gehören auch die Bespannnngs- abteiluugen der schweren Artillerie und der Telegraphen- truppen. Bewaffnung: Säbel, Karabiner und Revolver. Die Truppe gliedert sich in 21 T.-Abteilungen und 3 bayer. T.-Bataillone. Türkei. Einwohnerzahl: in Europa 2 Millionen, in Asien 18 '/2 Millionen. Wehrpflicht nur für Mohammedaner. 3 Jahre aktiv, 3 Jahre Reserve, 8 Jahre Landwehr, 6 Jahre Landsturm. Kriegsstärke 1 400000 Mann. Kriegsflotte: ca. 50 Schiffe mit 300 Kanonen und 14500 Mann, davon 5 Linienschiffe, 6 Kreuzer und 26 Torpedoboote.— 29 — Unfallversicherung. In zwei Sitzungen iin Reichsversiche- rungsamt vom 8. und 10. "Zlugust 1914 haben sich die Ver treter der Genossenschaften, die in Groß-Berliu ein Genossen- schafts- oder Sektionsbureau unterhalten, über folgende durch die Kriegslage notwendige Maßnahmen verständigt: 1. Auf eine möglichst schleunige Erledigung anhängiger Rekurssachen ist hinzuwirken. Zu diesem Zwecke werden die Genossenschaften, soweit aus den Äandakten die Sache übersehen werden kann, gegebenenfalls das Rechtsmittel zurücknehmen oder den Einspruch des Verletzten unter Zu billigung etwaiger Kostenansprüche anerkennen, es sei denn, daß überwiegende Interessen der Genossenschaften entgegen- stehen. 2. Die Herabsetzung und Aufhebung von Renten ist, abgesehen von besonderen Einzelfällen, auf die Dauer von zunächst drei Monaten zu unterlassen. 3. Einspruchsbescheide über die Herabsetzung oder Aus hebung von Renten sind mit der Erklärung zurückzunehmen, daß die Genossenschaft sich vorbehält, ihre Rechte aus der bisher eingetretenen Veränderung der Verhältnisse zu ge- eigneter Zeit geltend zu machen. 4. Von Kapitalabfindung an Verletzte ist bis auf weiteres abzusehen. 5. Sofern es satzungsgemäß zulässig ist, sind Lücken in der Besetzung der Entschädigungskommissionen sofort durch Neuwahlen auszufüllen. Versagt dieser Weg, so ist un verzüglich dem Reichsversicherungsamt zu berichten. 6. Die Zahlung von Verletztenrenten der im Felde stehenden Rentenempfänger zu Händen der Angehörigen ist nach Möglichkeit zu erleichtern. Zu diesem Zweck werden sich die Genossenschaften mit einer möglichst vereinfachten Form der Lebensbescheinigung und Auszahlungsbevoll mächtigung der Post gegenüber einverstanden erklären. 7. Kataster-, Beitrags- und ähnliche Streitigkeiten sollen bis auf weiteres nach Möglichkeit ruhe». 8. Die Lleberwachung der Durchführung der Unfall Verhütungsvorschriften ist tunlichst anfrecht zu halten. Denn dabei handelt es sich um den Schutz von Leben und Gesund heit der Arbeiter. Außerdem ist mit der Beschäftigung einer großen Zahl nicht eingearbeiteter Personen zn rechnen.— 30 — 9. Die bisher verhängten Strafen sind, von Ausnahme- fällen abgesehen, niederzuschlagen. Auch ist die Befugnis, neue Strafen zu verHägen, nachsichtig auszuüben. 10. Die Fürsorge für die Angehörigen der durch den Krieg dienstbehinderten genossenschaftlichen Angestellten ist, soweit dies nicht bereits geschehen ist, möglichst wohlwollend zu regeln. Von der Ausübung des Kiindigunggrechts ist bei diesen Angestellten abzusehen. Unterseeboote. Torpedosahrzeuge, die bis zu 30 m tief unter der Wasseroberfläche tauchen und dort init einer Geschwin digkeit von 8—-10 kn fahren können. Unsere Marine ver fügt über etwa 10, die englische über etwa 80, die fran zösische über etwa 100, die russische über etwa 40, die österreichische über 6 U. Unterstützung der Familien der ausmarschierten Krieger. Für die U. werden allenthalben Ortsansschüsse gebildet. Außer diesen Unterstützungen erhält die Frau eines Ein- gerückten 9.— Jl und für jedes Kind (5.— Jl monatlich Reichszuschuß. Der Zuschuß wird halbmonatlich voraus- bezahlt. Die Bedürftigkeit ist nachzuweisen. Vedetten. Kavallerieposten im Gelände. Vereinigte Staaten von Amerika. Einwohnerzahl 97 Mill. Milizheer. Friedensstärke 90 000 Mann. Kriegstaugliche 10 Mill. Kriegsflotte: ca. 200 SchiM mit 1550 Kanonen und 50 000 Mann, davon 33 Linienschiffe, I Z große, 30 kleine Kreuzer, 46 Torpedobootszerstörer, 17 Torpedoboote und 35 Unterfeebote. Verkehrstruppen: Eisenbahnregimenter, Telegraphenbataillone, Luftschifferbataillone, Kraftfahrbataillo», Fernfprechkompag- nien k . Verpflegungs offizier. Bei jedem Bataillon, Kavallerie-Regt. :e. befindet sich ein V., der dem Kommandeur direkt unter stellt ist und für das gesamte Verpflegungswesen des betr. Truppenteils zu sorgen hat. Verrat militärischer Geheimnisse (Truppenbewegungen usw.) an den Feind wird sehr streng, meist mit dem Tode, bestraft (s. a. „Landesverrat"). Völkerrecht. Das moderne V., soweit es sich auf den Kriegs zustand bezieht, fußt auf dem Grundsatze, daß der Kriegnur zwischen Armeen ausgcsochten wird und daß Privat- Personen und Privateigentum soviel als möglich zu schützen sind. Ferner sind verboten nach dem 93.: Vergiftete oder solche Geschosse, die durch Formänderung im menschlichen Körper unnütze Leiden verursachen (siehe „Dum-Dum-Ge- schösse"), Explosivgeschosse unter 400 gr Gewicht, Verletzung oder Tötung der'die Waffen streckenden Gegner und der Verwundeten, der Parlamentäre oder der unter dem Schutze des Roten Kreuzes stehenden Personen, Beschießung und Plünderung offener Städte, Mißbrauch der Parla mentärflagge und des Roten Kreuzes. Vorposten. Truppenteile, die, während die Hauptmasse der Truppen ruht, rings um dieselben in entsprechender Ent fernung ausgestellt werde», um etwaige feindliche Aeberfälle rechtzeitig zu entdecken und den Feind so lange aufzuhalten, bis die Äauptmacht alarmiert und gefechtsbereit ist. Wehrpflicht. Jeder Deutsche ist vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre wehrpflichtig und kann vom 20. bis zum 39. Lebensjahre zum Dienst im Äeer oder i» der Marine herangezogen werden. Die Dienstpflicht zerfällt 1. in die aktive Dienstpflicht (2 Jahre, Kavallerie, reitende Artillerie und Marine 3 Jahre), 2. in die Reservepflicht (5 bezw. 4 Jahre), 3. in die Landwehrpflicht (Seewehrpflicht) (f. unter „Land wehr", 3—5 Jahre), 4. in die Ersatzreserverpflicht (12 Jahre). Die unter diese 4 Verpflichtungen nicht inbegriffenen Dienst pflichtigen gehören dem Landsturm an. Werft. Fabrikanlage zum Bau und Reparatur von Schiffen. Wir haben drei staatliche (kaiserliche) Werften für den Kriegs- fchiffban: Kiel, Wilhelmshaven und Danzig. Werftdivision. Marineteil an Land, der die militärische Aus- bildung des technischen Marinepersonals zu besorgen hat. Kommandeur: ein Kapitän zur See. 2 Divisionen (I. Kiel, II. Wilhelmshaven). Gliederung usw. wie bei den Matrosen- Divisionen (s. diese). Württemberg. Die württ. Truppen bilden als Teil des Bundes- Heeres ein Armeekorps für sich (das XIII.), dürfen in Friedens- zeiten im allgemeinen nur im eigenen Lande disloziert werden.Zelte. Die Infanterie-Mannschaften tragen die Materialien zum Zeltbau bei sich: ein Stück Zelttuch, 3 Zeltstöcke, 3 Schnüre und 3 Pflöcke. Zentralnachwcisbureau. Beim Kriegsministerium in Berlin ist ein Z. eingerichtet, das die Aufgabe hat, schriftlich oder mündlich Auskunft über tote, verwundete oder erkrankte Angehörige des Äeeres zu geben. Auskünfte über den Aufenthalt von Truppenteilen oder Zugehörigkeit zu einzel nen Rsaimentern erteilt das Z. nicht, auch kann es keine Auskünfte über Deutsche, die sich im Auslande befinden oder über Flüchtlinge aus unseren Grenzprovinzen geben. Für die Anfragen sind vorgedruckte Postkartenformulare zu be nutzen, die bei allen Postanstalten zu l Pfg. das Stück zu haben sind.Im gleichen Verlage ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Seines Glückes Schmieö Menschenschicksale unö Lebensregeln von W. Serürow preis !N. 2.25, gebunden M. 3.~ ❖ ❖ ❖ „Verfasser bietet hier das Ergebnis seiner Unter- suchnngen in übersichtlicher Anordnung und fesselnder Darstellung und zeigt so jedem, der danach sucht — und wer täte das nicht! — die Wege, die ihn sicher zum Erfolge im Leben führen müssen. — Es ist ein Büch- lein, so frisch und lebenatmend, daß es jeden Leser unwillkürlich packt, und so glauben wir, daß es seinen Zweck, „Mut zu machen im Kampfe des Lebens", ge- wiß in vielen Fällen in segensreichster Weise erfüllen wird. Man sollte es allen strebsamen jungen Männern in die Hand geben und jeder, der das Zeug zu einem „Manne des Erfolgs" in sich fühlt, sollte es stets in seiner Hausbibliothek stehen haben, um Anregung und Stärkung daraus zu schöpfen, wenn die Kraft und der Mut zum Weiterringen einmal zu erlahmen droht."
