Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der lab.sbb.berlin veröffentlichte Website der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 15.03.2024 bis 03.04.2024 auf Grundlage eines BITV-WCAG-Testberichts durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache stehen noch nicht zur Verfügung. Daher entspricht die Website derzeit nicht den Anforderungen des §4 der BITV 2.0.
- Einzelne Grafiken verfügen über keinen Alternativtext und entsprechen somit nicht der Anforderung 1.1.1 der WCAG 2.1.
- Einige Listen sind nicht als Liste ausgezeichnet. Daher entsprechen sie nicht der Anforderung 1.3.1 der WCAG 2.1.
- Im Kontaktformular ist keine semantisch eindeutige, sprachunabhängige Bestimmung des Zwecks möglich. Daher entspricht es nicht der Anforderung 1.3.5 der WCAG 2.1.
- Im Kontaktformular werden beim fehlerhaften Ausfüllen keine Fehlermeldungen erzeugt, nur der entsprechende Bereich wird rot umrandet. Dies entspricht nicht 3.3.1 der WCAG 2.1.
- Links sind nur durch Farbe kenntlich gemacht und entsprechen nicht der Anforderung 1.4.1 der WCAG 2.1.
- Die Kontraste der Vorder- und Hintergrundfarben sind teilweise nicht ausreichend und entsprechen somit nicht der Anforderung 1.4.3 der WCAG 2.1.
- Die Navigation überlagert den Inhaltsbereich (in Einzelfällen im Browser Firefox) bei einer Vergrößerung auf 200% und entspricht somit nicht der Anforderung 1.4.4 der WCAG 2.1.
- Bei der Darstellung des Codes muss bei einer Browserfensterbreite von 320 Pixel horizontal gescrollt werden. Dies entspricht nicht der Anforderung 1.4.10 der WCAG 2.1.
- Einzelne Slideshows können nicht angehalten werden und es kann in seltenen Fällen zu blinkenden Elementen kommen, daher entspricht dies nicht der Anforderung 2.2.2 der WCAG 2.1.
- Inhalte werden nicht deutlich durch den Tastaturfokus hervorgehoben und entsprechen somit nicht der Anforderung 2.4.7 der WCAG 2.1.
- Verlinkte PDF-Dateien sind teilweise nicht vollständig barrierefrei im Sinne der Anforderungen der WCAG 2.1 nutzbar.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 03.04.2024 erstellt und zuletzt am 03.04.2024 aktualisiert.
Barrieren melden: Ansprechpersonen
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter „Barriere melden“ an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Schlichtungsstelle.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.